Angebote der „Offenen Kinder- und Jugendarbeit“ haben sich in den westdeutschen Bundesländern als Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche nach der Schule entwickelt. Diese Angebote richten sich an alle Jugendlichen, allerdings stellen sie insbesondere eine Unterstützung für Kinder und Jugendliche dar, die auf Grund ihrer familiären und sozialen Situation und ihres Wohnumfeldes auf eine öffentliche Förderung besonders angewiesen sind.
Im Sozialgesetzbuch heißt es dazu:
„Junge Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlichen Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen“. (§ 11, SGB VIII, 1)
Weiter heißt es: „ Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigung in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre Integration fördern“. (§13, SGB VIII, 1)